Partyausstattung Strulla
  • Start
  • > Zur Buchungsanfrage
  • GESCHENKESHOP
  • ONLINE SOFORTBUCHUNG
  • Ballons
  • Buzzeranlage
  • C-Schlauch Pool befüllen
  • Fotobox - Magic Mirrow
  • Foodmaschinen
  • Geschirr
  • Gewinnspiel "Smaug"
  • Heizpilze & Heizstrahler
  • Hüpfburgen & Spiele
    • LED Bogenschießanlage
    • Spiele- Double Twin Hosen
    • Spiele - XXL Dartscheibe
    • Spiele - Fußballspiel
    • Hüpfburg „SpongeBob“
    • Hüpfburg „Rakete“
    • Hüpfburg„Shaun das Schaf“
    • Hüpfburg „Eiskönigin“
    • Hüpfburg „Minions“
    • Hüpfburg „Smaug"
    • Hüpfburg „Riesenrutsche“
  • Video - Clips - Smaug
  • Kühlgeräte
    • Kühltruhe
    • Tiefkühltruhe
  • Lieferservice
  • Pagode
  • Partybox JBL 1000
  • Punktezählanlage
  • Speisewärmer
  • Stühle + Tische + Hussen
    • Bierbänke + Biertische
    • Stühle
    • Gastroklapptisch
    • Stehtisch
    • rustikaler Kreuztisch
  • Blog - News
  • Referenzen
  • Unser Engagement
  • Über Uns!
  • Anmelden
  • Konto einrichten

  • Buchungen
  • Bestellungen
  • Mein Konto
  • Angemeldet als:

  • filler@godaddy.com


  • Buchungen
  • Bestellungen
  • Mein Konto
  • Abmelden

Fotobox jetzt für dein Event vorbestellen!

Partyausstattung Strulla

Angemeldet als:

filler@godaddy.com

  • Start
  • > Zur Buchungsanfrage
  • GESCHENKESHOP
  • ONLINE SOFORTBUCHUNG
  • Ballons
  • Buzzeranlage
  • C-Schlauch Pool befüllen
  • Fotobox - Magic Mirrow
  • Foodmaschinen
  • Geschirr
  • Gewinnspiel "Smaug"
  • Heizpilze & Heizstrahler
  • Hüpfburgen & Spiele
    • LED Bogenschießanlage
    • Spiele- Double Twin Hosen
    • Spiele - XXL Dartscheibe
    • Spiele - Fußballspiel
    • Hüpfburg „SpongeBob“
    • Hüpfburg „Rakete“
    • Hüpfburg„Shaun das Schaf“
    • Hüpfburg „Eiskönigin“
    • Hüpfburg „Minions“
    • Hüpfburg „Smaug"
    • Hüpfburg „Riesenrutsche“
  • Video - Clips - Smaug
  • Kühlgeräte
    • Kühltruhe
    • Tiefkühltruhe
  • Lieferservice
  • Pagode
  • Partybox JBL 1000
  • Punktezählanlage
  • Speisewärmer
  • Stühle + Tische + Hussen
    • Bierbänke + Biertische
    • Stühle
    • Gastroklapptisch
    • Stehtisch
    • rustikaler Kreuztisch
  • Blog - News
  • Referenzen
  • Unser Engagement
  • Über Uns!

Konto


  • Buchungen
  • Bestellungen
  • Mein Konto
  • Abmelden


  • Anmelden
  • Buchungen
  • Bestellungen
  • Mein Konto

AGB

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partyausstattung Strulla
  2. Maßgebliche Bedingungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden, soweit er bei der Firma Partyausstattung Strulla etwas mietet bzw. zu mieten beabsichtigt, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich von uns zugestimmt.
  3. Vertragsschluss / Bestellung Eine Bestellung gilt erst dann als von uns angenommen, wenn über die Bestellung eine nachträgliche schriftliche Bestätigung erteilt ist.
  4. Preise Sämtliche in unseren Preislisten, Anzeigen u.ä. genannten Preise sind unverbindlich und freibleibend. Unsere Preise gelten ab Lager Töpfleben/Gotha und beinhalten, falls nicht anders vermerkt, die im Zeitpunkt der Übergabe der Ware gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Anlieferung, Auf- und Abbau sowie Abholung des Mietgegenstands werden gesondert in Rechnung gestellt.
  5. Lieferumfang Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
  6. Lieferung Die vom Besteller gewünschte Lieferung / Versendung erfolgt ab Lager Töpfleben/Gotha und auf Gefahr des Bestellers. Eventuelle Lieferfristen sind für uns nur bindend, wenn sie vorab schriftlich vereinbart bzw. von uns schriftlich bestätigt wurden.
  7. Verpackung und Versand Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.
  8. VIII.Annulierungskosten Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag bzw. einer erteilten Bestellung zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, folgende Schadenspauschalbeträge für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern: Rücktritt bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Artikelmietpreises. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
  9. Abnahme und Gefahrübergang Der Besteller ist verpflichtet, den Mietgegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung (Lieferung durch uns oder Versendung) erfolgt die Übergabe im Lager Töpfleben/Gotha. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand am Übergabeort zu prüfen.Kommt der Besteller mit der Annahme des Mietgegenstandes in Verzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.Die Gefahr geht mit der Übergabe des Mietgegenstandes auf den Besteller über. Die vom Besteller gewünschte Lieferung durch uns oder einen Dritten erfolgt ebenfalls ab Lager Töpfleben/Gotha auf Gefahr des Bestellers. Erklärt der Besteller, er werde den Mietgegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.
  10. Haftung aus Delikt Vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs an und solange sich der Mietgegenstand im Besitz des Bestellers befindet, haftet der Besteller für alle am und durch den Mietgegenstand entstehenden Schäden, es sei denn, die Schäden sind auf Fehler unsererseits zurückzuführen. Der Besteller haftet ebenso für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung des Mietgegenstandes zustandekommen. Dem Besteller obliegt es, den Mietgegenstand, sofern es sich um ein elektrisch betriebenes Gerät handelt, mit entsprechendem Strom zu versorgen. Für eventuelle Stromausfälle oder Stromunterversorgung haften wir nicht. Untervermietung oder Übergabe des Mietgegenstandes durch den Besteller an Dritte sowie die Beförderung oder Nutzung außerhalb Deutschlands ist ohne unsere schriftliche Genehmigung untersagt. Der Besteller haftet für sämtliche Schäden, die sich aus Verstößen gegen diese Auflage ergeben. Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen uns aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch uns vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. Für Ordnungsstrafen, wie z.B. durch GEMA oder andere Behörden, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstands erhoben werden, haftet Partyausstattung Strulla nicht. Wir machen diesbezüglich darauf aufmerksam, dass die diesbezüglich bestehenden gesetzlichen Regelungen vom Besteller selbst zu beachten sind. Derartige behördliche Genehmigungen u. ä. sind vom Besteller selbst einzuholen. Sollen wir auf diesem Sektor für den Besteller tätig werden, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Wir weisen weiter darauf hin, dass wir keine GEMA-Gebühr entrichten, dies also ebenfalls Sache des Bestellers ist.
  11. Rückgabe Mietsache Der Besteller hat den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, in dem er ihn erhalten hat. Weist der Gegenstand einen Defekt auf, hat der Besteller die Reparaturkosten zu tragen. Sofern eine Reparatur nicht möglich ist, hat der Besteller die Kosten eines Ersatzgeräts zu tragen. Für defekte Glühkörper des Mietgegenstandes hat der Besteller 50 % des Neupreises derselben zu zahlen. Für nicht ordnungsgemäß (glatt!!) aufgewickelte Kabel hat der Besteller eine Aufwandspauschale von 1,50 € / Kabel zu zahlen. Für übermäßig verschmutzte Mietgegenstände hat der Besteller eine Reinigungspauschale von 25,00 € je angefallener begonnener Stunde zu zahlen.
  12. Mietzeitraum; Verzug Beginn und Ende der Mietzeit richten sich nach den im Mietvertrag bzw. auf dem Lieferschein vereinbarten Daten. Kommt der Besteller mit der Rückgabe des Mietgegenstands in Verzug, hat der Besteller sämtliche daraus resultierenden Kosten zu tragen. Insbesondere hat der Besteller jeden angefangenen Zusatztag (über den vereinbarten Rückgabetermin hinaus) mit einem Betrag in Höhe des täglichen Mietpreises zu vergüten.
  13. XIII.Zahlungsbedingungen Der Mietzins ist grundsätzlich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, im Voraus und in bar bei Abholung oder per Überweisung innerhalb der nächsten acht Tage zu zahlen. Bei Zahlungsverzug trägt der Besteller alle daraus resultierenden Kosten und Zinsen. Wir sind insbesondere berechtigt, für durch den Zahlungsverzug des Bestellers entstandene Mehrarbeit Bearbeitungspauschalen wie folgt zu berechnen:Erste Mahnung (nach 8 Tagen): Mahngebühr von 3,50 € bei offenen Rechnungen bis 50,00 €, 6,50 € bei offenen Rechnungen über 50,00 €.Zweite Mahnung (nach weiteren 7 Tagen): Zusätzliche Mahngebühr von 6,00 €.Dritte Mahnung (nach weiteren 7 Tagen): Zusätzliche Mahngebühr von 9,00 € und Übergabe an ein Inkassobüro oder gerichtliches Mahnverfahren.Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
  14. XIV.Sonstiges Der Besteller hat uns jederzeit die Überprüfung des Mietgegenstands am Einsatzort zu gestatten und zu ermöglichen. Soweit der Mietgegenstand durch uns oder durch uns vereinbarungsgemäß beauftragte Dritte bedient wird, hat der Besteller für ausreichende unentgeltliche Verpflegung dieser Dritten zu sorgen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht oder nicht in ausreichendem Maße nach, werden zusätzlich benötigte Speisen und Getränke der Dritten dem Besteller zusätzlich in Rechnung gestellt. Es ist dem Besteller und dem von ihm eingesetzten Personal untersagt, die Mietgegenstände zu öffnen oder Reparaturen an den Mietgegenständen vorzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich von uns erlaubt worden ist.
  15. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Gotha. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht.
  16. XVI.Salvatorische Klausel Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt hätten.
  17. XVII.Haftung und Zustand der Geräte Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Sach- und Personenschäden, die durch die Nutzung der Hüpfburg entstehen können. Die Hüpfburgen werden in einwandfreiem und funktionsfähigem Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über Defekte oder Mängel zu informieren.- Bei Funktionsmängeln ist die Hüpfburg sofort außer Betrieb zu nehmen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Funktionsmängel. Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verschmutzungen der Hüpfburg oder des Zubehörs. Eventuelle Folgekosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
  18. XVIII.Vertragspartner Vertragspartner sind der in der Auftragsbestätigung angegebene Mieter (Besteller) und das Unternehmen Partyausstattung Strulla, Inh. Stefan Stroisch, Siebleber Weg 13, 99867 Gotha.
  19. XIX.Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung der im jeweiligen Angebot, in der Rechnung oder in der Auftragsbestätigung näher bezeichneten Geräte.
  20. Bestimmungsgemäßer Einsatz Erwachsene dürfen die Hüpfburg nicht benutzen. Kinder dürfen sich ausschließlich auf der vorgesehenen Hüpfplattform aufhalten und niemals auf die Seitenwände, Türme, Arme usw. klettern. Änderungen an den Geräten sowie das Anbringen von Beschriftungen, Schildern, Aufklebern oder Werbung sind nicht erlaubt. Der Mieter ist für die Beschaffung erforderlicher Genehmigungen verantwortlich.
  21. XXI.Beaufsichtigung Der Mieter ist verpflichtet, mindestens einen volljährigen und verantwortlichen Betreuer zu stellen und die Hüpfburg während der Betriebszeit ständig zu beaufsichtigen. Maximal 1 bis 5 Kinder dürfen sich im Aktionsbereich der Hüpfburg aufhalten. Es ist verboten, spitze Gegenstände, Schuhe, Brillen, Essen, Trinken oder Rauchen in die Hüpfburg mitzunehmen. Eltern oder Erziehungsberechtigte sind verantwortlich, ihre Kinder während der Nutzung der Hüpfburg zu beaufsichtigen und sicherzustellen, dass die Verhaltensregeln eingehalten werden.
  22. XXII.Haftung Der Mieter haftet für jegliche Schäden, Zerstörung, Diebstahl und daraus resultierende Folge- und Ausfallkosten in vollem Umfang. Der Vermieter wird von allen Ansprüchen des Mieters sowie Dritter freigestellt, die sich aus der Benutzung der Geräte ergeben.
  23. XXIII.Auf-/Abbau Der Mieter stellt mindestens 2 bis 3 Hilfskräfte für den Auf- und Abbau zur Verfügung.- Der Mieter sorgt für eine ebenerdige, waagerechte und gereinigte Fläche für die Hüpfburg. Das Wetterrisiko trägt der Mieter.
  24. XXIV.Stromversorgung Für das Gebläse wird ein ordnungsgemäßer Schuko-Stromanschluss mit Fehlerstromschutzeinrichtung 230V/16A benötigt. Bei Regen ist das Gebläse außer Betrieb zu nehmen oder gegen Nässe zu schützen.
  25. XXV.Mietdauer/Mietpreis Der Mietpreis gilt ab Lager der Firma Partyausstattung Strulla für eine Mieteinheit (von frühestens 8:00 Uhr bis maximal 20:00 Uhr). Bei verspäteter Rückgabe verlängert sich das Mietverhältnis automatisch um jede angefangene Mieteinheit.
  26. XXVI.Verbindlichkeit Buchungen sind bei Annahme durch den Vermieter und Erstellen der Auftragsbestätigung bindend. Bei Terminänderungen (Absagen oder Verschiebungen des Mietzeitraums) durch den Mieter trägt dieser die entstandenen Kosten. Der Rechnungsbetrag ist per Überweisung ohne Abzug zahlbar.
  27. XXVII.Datenschutz Der Mieter willigt ausdrücklich in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ein.
  28. XXVIII.Gültigkeit Diese AGB gelten in der neuesten Fassung für alle Geschäftsbeziehungen, soweit keine schriftlichen Verträge existieren, die sie ersetzen oder ergänzen. Der Vermieter widerspricht hiermit ausdrücklich allen anders lautenden Bedingungen des Bestellers.Wetterbedingungen Die Hüpfburgen sind vor Witterungseinflüssen wie Nässe, starkem Wind und Hagel zu schützen. Bei Unwetter sind sie rechtzeitig abzubauen und in Sicherheit zu bringen. Bei Nichtbeachtung wird eine Reinigungs-/Trocknungsgebühr von 300,00 € berechnet.
  29. XXIX.Selbstabholer Bei Selbstabholung muss die Hüpfburg am Ende der Mietzeit um spätestens 20:00 Uhr zurückgegeben werden. Bei Rückgabe nach 20:00 Uhr wird ein weiterer Tag berechnet. Sollte die Hüpfburg nicht ordnungsgemäß zusammengelegt sein, werden Mehrkosten von 200,00 € berechnet.
  30. XXX.Copyright Partyausstattung Strulla Stand 2025

Copyright © 2025 Partyausstattung Strulla – Alle Rechte vorbehalten.

  • Start
  • > Zur Buchungsanfrage
  • Wiederufsformular
  • Blog - News
  • Referenzen
  • AGB
  • AGB - Stammkundenrabatt
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum / Kontakt
  • Service Shopping Anzeigen
  • Wiederufsbelehrung
  • Unser Engagement
  • Über Uns!

Ballongeschenke für jeden Anlaß!

Überrasche Deinen Schatz mit einem personalisiertem Geschenk!

Los gehts...

Cookie-Richtlinie

Diese Website verwendet Cookies. Durch weitere Nutzung dieser Website stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung

AblehnenAkzeptieren und schließen