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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Partyausstattung Strulla, Inh. Stefan Stroisch, Siebleber Weg 13, 99867 Gotha (Stand: Juni 2025)

1. Geltungsbereich 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen Partyausstattung Strulla, Inh. Stefan Stroisch, Siebleber Weg 13, 99867 Gotha (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Besteller“). Sie umfassen insbesondere die Vermietung und den Verkauf von Event- und Partyzubehör. 1.2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Dies gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt. 1.3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden diese AGB bei jedem neuen Vertrag wirksam einbezogen, indem der Anbieter den Verbraucher vor Vertragsschluss auf die AGB hinweist und ihm die Möglichkeit zur Kenntnisnahme verschafft.

2. Angebot und Vertragsschluss 2.1. Angebote, Preislisten und Anzeigen des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar. 2.2. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftrags- oder Bestellbestätigung des Anbieters zustande. Eine Bestätigung per E-Mail ist der Schriftform gleichgestellt. 2.3. Der Umfang der zu erbringenden Lieferung oder Leistung ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung des Anbieters.

3. Preise und Zahlungsbedingungen 3.1. Alle Preise verstehen sich ab Lager Töpfleben/Gotha und enthalten, sofern nicht anders vermerkt, die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. 3.2. Anlieferung, Auf- und Abbau sowie Abholung werden gesondert berechnet, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. 3.3. Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und werden gesondert berechnet; Porto- und Versandkosten werden separat ausgewiesen. 3.4. Die Zahlung erfolgt nach schriftlicher Vereinbarung. Ist keine abweichende Vereinbarung getroffen, ist die Zahlung bei Abholung oder Lieferung in bar oder per Vorabüberweisung fällig. Bei größeren Auftragswerten kann der Anbieter eine angemessene Vorauszahlung verlangen. 3.5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die erste Mahnung ist kostenfrei. Für jede weitere Mahnung kann der Anbieter einen Ersatz der tatsächlich entstandenen Kosten (z.B. Porto) verlangen. 3.6. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen: a) Gegenüber Verbrauchern: 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. b) Gegenüber Unternehmern: 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. 3.7. Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen berechtigt. Das Recht des Verbrauchers zur Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten bleibt unberührt.

4. Lieferung, Versand und Gefahrübergang 4.1. Für Mietgegenstände: Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Mietgegenstands geht mit der Übergabe an den Kunden über. 4.2. Für Kaufgegenstände: a) Gegenüber Verbrauchern: Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht erst mit der Übergabe der Sache an den Kunden oder einen von diesem benannten Empfänger über. b) Gegenüber Unternehmern: Die Lieferung erfolgt ab Lager Töpfleben/Gotha. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben wurde. 4.3. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen des Anbieters. 4.4. Bei Annahmeverzug oder Verweigerung der Annahme durch den Kunden geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung bereits im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Kunden über.

5. Annulierungskosten / Stornierung 5.1. Ein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht steht dem Kunden bei Mietverträgen über Leistungen zur Freizeitgestaltung gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht zu. 5.2. Tritt der Kunde unberechtigt von einem Auftrag zurück, kann der Anbieter pauschalierten Schadensersatz wie folgt verlangen: * Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des Artikelmietpreises. * Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Artikelmietpreises. * Rücktritt bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des Artikelmietpreises. * Rücktritt bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 90 % des Artikelmietpreises. 5.3. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die pauschalierten Beträge. Der Anbieter ist berechtigt, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. 5.4. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

6. Mietzeitraum, Rückgabe und Verzug 6.1. Die Mietzeit richtet sich nach den im Vertrag oder Lieferschein vereinbarten Daten. 6.2. Bei verspäteter Rückgabe verlängert sich das Mietverhältnis automatisch um jede angefangene Mieteinheit, wobei für jeden Zusatztag der volle Tagesmietpreis zu entrichten ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter durch die verspätete Rückgabe kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 6.3. Der Mietgegenstand ist in ordnungsgemäßem, gereinigtem und funktionsfähigem Zustand zurückzugeben. 6.4. Bei Defekten oder Beschädigungen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die tatsächlichen Reparatur- oder Ersatzkosten. 6.5. Für defekte Glühkörper sind die tatsächlichen Ersatzkosten zu zahlen. Nicht ordnungsgemäß aufgewickelte Kabel werden mit den tatsächlichen Kosten für das Aufwickeln berechnet. Übermäßig verschmutzte Gegenstände werden mit den tatsächlichen Reinigungskosten berechnet, die nach Aufwand ermittelt werden. Dem Kunden bleibt jeweils der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

7. Haftung und Pflichten des Mieters 7.1. Ab Gefahrübergang haftet der Kunde für alle am und durch den Mietgegenstand entstehenden Schäden, sofern diese auf ein Verschulden des Kunden oder Dritter, denen der Kunde den Mietgegenstand überlassen hat, zurückzuführen sind oder durch unsachgemäße Handhabung, Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Zustimmung sowie Nutzung außerhalb Deutschlands ohne schriftliche Zustimmung entstehen. 7.2. Für Ordnungsstrafen, GEMA-Gebühren oder sonstige behördliche Auflagen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstands durch den Kunden entstehen, haftet ausschließlich der Kunde. 7.3. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Stromausfälle oder Stromunterversorgung entstehen, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters zurückzuführen sind. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. 7.4. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand sachgerecht zu nutzen, erforderliche Genehmigungen eigenverantwortlich einzuholen und die Bedienungsanleitungen des Anbieters zu beachten.

8. Besondere Bedingungen für Hüpfburgen und Eventgeräte 8.1. Die Hüpfburgen und Eventgeräte werden in einwandfreiem, geprüftem Zustand übergeben. Der Kunde hat den Mietgegenstand bei Übergabe unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. 8.2. Die Nutzung der Hüpfburgen ist ausschließlich Kindern gestattet. Erwachsene dürfen die Hüpfburg nicht benutzen. Kinder dürfen sich ausschließlich auf der vorgesehenen Hüpfplattform aufhalten. 8.3. Während der gesamten Betriebszeit der Hüpfburg ist mindestens ein volljähriger, verantwortlicher Betreuer durch den Kunden zu stellen. Es dürfen maximal 1–5 Kinder gleichzeitig im Aktionsbereich sein, abhängig von der Größe der Hüpfburg und den Herstellerangaben. 8.4. Spitze Gegenstände, Schuhe, Brillen, Essen, Trinken und Rauchen sind in der Hüpfburg verboten. 8.5. Der Kunde haftet für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und daraus resultierende Folgekosten, die durch unsachgemäße Nutzung oder Nichteinhaltung der Sicherheitsregeln entstehen, in vollem Umfang und stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer solchen Nichteinhaltung beruhen. 8.6. Für den Auf- und Abbau hat der Kunde, sofern nicht anders vereinbart, mindestens 2–3 Hilfskräfte zu stellen und für eine geeignete, ebene und saubere Fläche zu sorgen. 8.7. Für das Gebläse ist ein ordnungsgemäßer Stromanschluss (230V/16A, FI-Schutz) bereitzustellen. Bei Regen, Sturm oder Hagel ist das Gebläse unverzüglich außer Betrieb zu nehmen oder ausreichend zu schützen. 8.8. Bei Nichtbeachtung von Witterungsbedingungen (z. B. Nässe, Sturm, Hagel) werden die tatsächlichen Reinigungs- und Trocknungskosten fällig. 8.9. Bei Selbstabholung ist die Rückgabe spätestens um 20:00 Uhr des vereinbarten Rückgabetages zu erfolgen; bei verspäteter Rückgabe wird ein weiterer Tag entsprechend § 6.2 berechnet. Nicht ordnungsgemäß zusammengelegte Hüpfburgen verursachen die tatsächlichen Mehrkosten für das erneute Zusammenlegen. Dem Kunden bleibt jeweils der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

9. Sonstige Pflichten und Hinweise 9.1. Der Kunde gestattet dem Anbieter oder dessen Beauftragten jederzeit die Überprüfung des Mietgegenstands am Einsatzort nach vorheriger Absprache. 9.2. Es ist untersagt, Mietgegenstände zu öffnen oder eigenmächtig zu reparieren, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich durch den Anbieter erlaubt wurde. 9.3. Bedienpersonal des Anbieters ist vom Kunden nicht unentgeltlich zu verpflegen. Eine Verpflegung kann auf freiwilliger Basis oder nach gesonderter Vereinbarung erfolgen.

10. Datenschutz 10.1. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt ausschließlich gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). 10.2. Detaillierte Informationen zur Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung, zu den Rechtsgrundlagen sowie zu den Rechten der betroffenen Personen sind der separaten und jederzeit auf der Website des Anbieters (www.partyausstattung-strulla.de) abrufbaren Datenschutzerklärung zu entnehmen. Der Kunde wird gebeten, diese Datenschutzerklärung vor Vertragsschluss zur Kenntnis zu nehmen.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen 11.1. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Anbieters in Gotha. 11.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Gotha, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. 11.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 11.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Copyright © 2025 Partyausstattung Strulla – Alle Rechte vorbehalten.

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