AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Partyausstattung Strulla, Inh. Stefan Stroisch, Siebleber Weg 13, 99867 Gotha Stand: Juli 2026
- Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen Partyausstattung Strulla, Inh. Stefan Stroisch, Siebleber Weg 13, 99867 Gotha, nachfolgend Anbieter, und dem Kunden. Sie gelten insbesondere für die Vermietung und den Verkauf von Event- und Partyzubehör. 1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt. 1.3 Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB auch für zukünftige Geschäfte. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden sie bei jedem Vertragsschluss wirksam einbezogen, sofern auf sie hingewiesen und ihre Kenntnisnahme ermöglicht wird.
- Angebot und Vertragsschluss 2.1 Angebote, Preislisten und Anzeigen des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar. 2.2 Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftrags- oder Bestellbestätigung des Anbieters zustande. Eine Bestätigung per E-Mail ist ausreichend. 2.3 Für den Vertragsinhalt ist ausschließlich der Inhalt der Auftragsbestätigung maßgeblich.
- Preise und Zahlungsbedingungen 3.1 Alle Preise verstehen sich ab Lager Töpfleben/Gotha und enthalten, sofern nicht anders vermerkt, die gesetzliche Mehrwertsteuer. 3.2 Anlieferung, Auf- und Abbau sowie Abholung werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. 3.3 Verpackungen werden, sofern berechnet, gesondert ausgewiesen. Porto- und Versandkosten werden ebenfalls gesondert berechnet. 3.4 Die Zahlung erfolgt nach schriftlicher Vereinbarung. Fehlt eine abweichende Regelung, ist die Zahlung bei Abholung oder Lieferung sofort in bar oder per Vorabüberweisung fällig. Bei größeren Auftragswerten kann der Anbieter eine angemessene Vorauszahlung verlangen. 3.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter ist berechtigt, Verzugszinsen und die tatsächlich entstandenen Mahnkosten zu verlangen. 3.6 Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zurückzuhalten oder aufzurechnen. Das Recht des Verbrauchers zur Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten bleibt unberührt. 3.7 Der Anbieter ist berechtigt, vor der Übergabe der Mietgegenstände eine angemessene Kaution (Sicherheitsleistung) zu verlangen. Die Höhe der Kaution wird in der Buchungsbestätigung ausgewiesen. Die Kaution ist spätestens bei Übergabe der Ware zu hinterlegen. Der Anbieter ist ausdrücklich berechtigt, anfallende Zusatzkosten (z. B. für Nachreinigung, nicht ordnungsgemäß aufgewickelte Kabel, verspätete Rückgabe oder Beschädigungen) direkt mit der einbehaltenen Kaution zu verrechnen. Die Rückzahlung der Kaution (oder des verbleibenden Restbetrags) erfolgt erst nach vollständiger und gründlicher Überprüfung der Mietgegenstände durch den Anbieter.
- Lieferung, Übergabe und Mitwirkungspflicht des Kunden (Terminabsprache) 4.1 Für Mietgegenstände geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an den Kunden über. 4.2 Für Kaufgegenstände gilt: a) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung erst mit Übergabe der Sache an den Kunden oder einen von diesem benannten Empfänger über. b) Gegenüber Unternehmern erfolgt die Lieferung ab Lager Töpfleben/Gotha. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an das Transportunternehmen übergeben wurde. 4.3 Lieferfristen und Übergabezeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen des Anbieters. 4.4 Wichtige Mitwirkungspflicht zur Terminabstimmung (4 bis 2 Tage vor Mietbeginn): Um einen reibungslosen Ablauf bei der Übergabe (Selbstabholung/Lieferung) sowie bei der Rückgabe/Abholung zu garantieren, ist eine genaue Absprache der Uhrzeiten zwingend erforderlich. Der Anbieter wird versuchen, den Kunden ca. 4 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn telefonisch oder in Textform zu kontaktieren. Sollte kein persönlicher Kontakt zustande kommen, ist der Kunde verpflichtet, sich in diesem Zeitraum (spätestens jedoch 2 Tage vor Mietbeginn) selbstständig aktiv mit dem Anbieter zwecks Terminabsprache in Verbindung zu setzen. 4.5 Hinfälligkeit des Vertrages bei Nichterreichbarkeit: Verletzt der Kunde diese Mitwirkungspflicht schuldhaft und kommt bis spätestens 2 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn keine Terminabsprache zustande (weil der Kunde für den Anbieter nicht erreichbar ist und sich auch nicht selbstständig gemeldet hat), gilt der Vertrag automatisch als hinfällig und aufgelöst, ohne dass es einer separaten Fristsetzung oder Mahnung durch den Anbieter bedarf. Eine Leistungspflicht (Lieferung oder Bereitstellung der Ware) seitens des Anbieters besteht ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. Der Anbieter wird dem Kunden die Hinfälligkeit des Vertrages sowie die Geltendmachung des Schadensersatzes nach Ziffer 5.2 nachweislich in Textform (z. B. per E-Mail) mitteilen. Der Anbieter ist berechtigt, die blockierten Mietgegenstände unverzüglich anderweitig zu vermieten. 4.6 Bei Annahmeverzug oder Verweigerung der Annahme durch den Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung mit dem Zeitpunkt der Verweigerung bzw. des ausbleibenden Kontakts auf den Kunden über. 4.7 Rügepflicht bei Übergabe: Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei der Übergabe (sowohl bei Selbstabholung als auch bei Anlieferung) unverzüglich auf Vollständigkeit, Funktion und sichtbare Mängel zu überprüfen. Mit der rügelosen Entgegennahme der Ware oder der Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls erkennt der Kunde an, dass sich die Mietgegenstände in einem ordnungsgemäß, sauberen und mängelfreien Zustand befinden. Nachträgliche Reklamationen bezüglich offensichtlicher Mängel oder Fehlmengen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt.
- Stornierung und Rücktritt 5.1 Ein gesetzliches Widerrufsrecht oder Rücktrittsrecht steht dem Kunden bei Mietverträgen über Leistungen zur Freizeitgestaltung gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. 5.2 Tritt der Kunde unberechtigt vom Auftrag zurück oder wird der Vertrag aufgrund der schuldhaften Nichtabstimmung und Unerreichbarkeit des Kunden hinfällig (siehe Ziffer 4.5), kann der Anbieter pauschalierten Schadensersatz verlangen:
- bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25% des Artikelmietpreises,
- bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Artikelmietpreises,
- bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75% des Artikelmietpreises,
- bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn, bei Nichterscheinen oder bei Hinfälligkeit des Vertrages wegen Unerreichbarkeit (Ziffer 4.5): 90% des Artikelmietpreises. 5.3 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Anbieter kann einen höheren tatsächlichen Schaden nachweisen und geltend machen. 5.4 Stornierungen bedürfen der Textform.
- Mietzeitraum, Rückgabe und Verzug 6.1 Die Mietzeit richtet sich nach den vereinbarten Daten. 6.2 Bei verspäteter Rückgabe verlängert sich das Mietverhältnis automatisch um jede angefangene Mieteinheit. Für jeden Zusatztag ist der volle Tagesmietpreis zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter durch die verspätete Rückgabe kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 6.3 Der Mietgegenstand ist in ordnungsgemäßem, gereinigtem und funktionsfähigem Zustand zurückzugeben. 6.4 Bei Defekten oder Beschädigungen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die tatsächlichen Reparatur- oder Ersatzkosten. 6.5 Übermäßig verschmutzte Gegenstände, nicht ordnungsgemäß aufgewickelte Kabel oder sonstige Rückgabezustände, die einen Mehraufwand verursachen, werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Dem Kunden bleibt jeweils der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
- Haftung und Pflichten des Mieters 7.1 Ab Gefahrübergang haftet der Kunde für alle am und durch den Mietgegenstand entstehenden Schäden, sofern diese auf ein Verschulden des Kunden oder Dritter, denen der Kunde den Mietgegenstand überlassen hat, zurückzuführen sind oder durch unsachgemäße Handhabung, Untervermietung, Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Zustimmung oder Nutzung außerhalb Deutschlands ohne schriftliche Zustimmung entstehen. 7.2 Für Ordnungsstrafen, GEMA-Gebühren oder sonstige behördliche Auflagen im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstands haftet ausschließlich der Kunde. 7.3 Die Haftung des Anbieters für vertragliche Pflichtverletzungen, Verzögerungen oder unerlaubte Handlungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Schäden durch Stromausfälle, ungeeignete Stromversorgungen vor Ort oder für den plötzlichen Ausfall eines Mietgegenstands während der Veranstaltung. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgefallene Veranstaltungen, Mietminderungen der Eventlocation oder sonstige indirekte Folgeschäden des Kunden ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von dieser Beschränkung unberührt. 7.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand sachgerecht zu nutzen, erforderliche Genehmigungen eigenverantwortlich einzuholen und die Bedienungs- sowie Sicherheitshinweise des Anbieters zu beachten.
- Besondere Bedingungen für Hüpfburgen und aufblasbare Spielgeräte 8.1 Die Vermietung unserer Hüpfburgen und aufblasbaren Spielgeräte erfolgt ausschließlich für geeignete, ebene, tragfähige und unbefestigte Untergründe, auf denen eine sichere Verankerung mit Erdnägeln möglich ist. Der Mietgegenstand darf nur betrieben werden, wenn alle vorgesehenen Befestigungspunkte ordnungsgemäß, vollständig und sicher verankert werden können. 8.2 Eine Aufstellung und Nutzung auf ungeeignetem Untergrund ist ausgeschlossen. Ungeeignet sind insbesondere Asphalt, Beton, Pflasterflächen, Kies, Schotter, Sand, lose oder nachgiebige Böden sowie sämtliche Flächen, auf denen die Erdnägel nicht sicher, vollständig und dauerhaft gesetzt werden können. 8.3 Der Kunde ist verpflichtet, vor Aufbau eigenverantwortlich zu prüfen, ob der vorgesehene Standort diese Voraussetzungen erfüllt. Angaben des Kunden zum Untergrund und zur Standortbeschaffenheit gelten als verbindlich. Unzutreffende, unvollständige oder irrtümliche Angaben gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. 8.4 Stellt sich vor oder während des Aufbaus heraus, dass der Untergrund ungeeignet ist oder eine sichere Verankerung mit Erdnägeln nicht gewährleistet werden kann, ist der Aufbau unverzüglich zu unterlassen beziehungsweise abzubrechen. Ein Anspruch des Kunden auf Aufstellung, Ersatzstandort, alternative Sicherung oder Durchführung der Vermietung an diesem Standort besteht nicht. 8.5 Die Hüpfburg oder das aufblasbare Spielgerät darf ausschließlich gemäß den Aufbau-, Sicherheits- und Nutzungshinweisen sowie ausschließlich mit den von uns bereitgestellten Befestigungsmitteln verwendet werden. Abweichende Sicherungsarten, insbesondere Ballastierungen, Beschwerungen, Gurtsysteme oder sonstige Ersatzlösungen, sind nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. 8.6 Eine Vermietung erfolgt ausschließlich für Standorte, an denen die sichere Befestigung mit Erdnägeln nachweislich möglich ist. Bei Zweifeln an der Eignung des Untergrunds erfolgt keine Übergabe und kein Aufbau. Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe, den Aufbau oder die Nutzung zu verweigern, wenn die Standort- oder Untergrundbedingungen nach sachgerechter Einschätzung keine sichere, regelkonforme und bestimmungsgemäße Nutzung zulassen. Ein Anspruch des Kunden auf Durchführung der Vermietung besteht in diesem Fall nicht. 8.7 Die Nutzung ist ausschließlich Personen gestattet, die den Sicherheits- und Nutzungsvorgaben entsprechen. Die zulässige Personenzahl ist strikt einzuhalten. Der Kunde ist für eine fortlaufende und geeignete Aufsicht während der gesamten Nutzungsdauer verantwortlich. 8.8 Spitze Gegenstände, Schuhe, Brillen, Essen, Trinken und Rauchen sind in oder auf dem Mietgegenstand verboten. 8.9 Bei Regen, Sturm, Hagel, Gewitter oder sonstigen Witterungsbedingungen, die eine sichere Nutzung beeinträchtigen können, ist der Betrieb unverzüglich einzustellen. 8.10 Der Kunde haftet für Schäden, Zerstörung, Verlust, Diebstahl und daraus resultierende Folgekosten, die durch unsachgemäße Nutzung, mangelnde Aufsicht oder die Nichtbeachtung der Sicherheitsregeln entstehen, in vollem Umfang.
- Sonstige Pflichten und Hinweise 9.1 Der Kunde gestattet dem Anbieter oder dessen Beauftragten nach vorheriger Absprache die Überprüfung des Mietgegenstands am Einsatzort. 9.2 Es ist untersagt, Mietgegenstände ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung zu öffnen oder eigenmächtig zu reparieren. 9.3 Bedienpersonal des Anbieters ist vom Kunden nicht unentgeltlich zu verpflegen. Eine Verpflegung kann auf freiwilliger Basis oder nach gesonderter Vereinbarung erfolgen.
- Datenschutz 10.1 Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt ausschließlich gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. 10.2 Maßgeblich ist ergänzend die separate Datenschutzerklärung des Anbieters.
- Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen 11.1 Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Anbieters in Gotha. 11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Gotha, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. 11.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.